Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Jeder Antragsteller (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss mindestens für die erste Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) - und ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) - Förderbereich über eine Registriernummer verfügen.
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlich zuständigen Dienststellen der Agrarverwaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Ämter für regionale Landentwicklung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist die Absicht zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) bzw. ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und ein entsprechend vollständig ausgefüllter Antrag.
Es fallen keine Gebühren an.
Grundsätzlich müssen für die Beantragung der Registriernummer keine Fristen beachtet werden. Wichtig ist jedoch, dass für eine Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen die Registriernummer bereits vorliegen muss. Also ist die Bearbeitungsdauer zu beachten.
Ein Papierformular ist bei der zuständigen Stelle zu erhalten oder online bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)