Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Gegenstände oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nennt man Lebensmittelkontaktmaterialien. Das sind zum Beispiel:
Die Herstellungsverfahren von Recycling-Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln unterliegen einem europäischen Zulassungsverfahren. Als Zulassungsinhaber eines solchen Verfahrens sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde Ihre Recycling- oder Produktionsstandorte mitzuteilen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierfür zuständig.
Das BVL gibt Ihre Standort-Informationen an die Europäische Kommission weiter. Sie fließen in ein Register der Produktions- und Recyclingstandorte in der Europäischen Union sowie in Drittländern ein, das die Europäische Kommission veröffentlicht.
Ihr Unternehmen produziert in Deutschland Kunststoffe aus Recyclingmaterial, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen? Dann müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihre Recycling- oder Produktionsstandorte mitteilen.
Sie können die Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Online-Verfahren oder per E-Mail vornehmen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Wenn Sie Inhaber einer Zulassung werden, sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Standorte an das BVL zu melden.
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft