Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Betreiben Sie einen akkreditierten Zertifizierungsdienst? Die zuständige Stelle stellt Ihnen die für Ihre Tätigkeit benötigten Zertifikate aus.
Die qualifizierten Zertifikate können auf Ihren Wunsch hin Angaben über Ihre Vertretungsmacht für Dritte enthalten. Auch können berufsbezogene oder sonstige Angaben aufgenommen werden.
Bei Bedarf erhalten Sie auch elektronische Bescheinigungen für eine automatische Authentifizierung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen von der zuständigen Stelle.
Sie haben sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen und wurden als solcher oder solche von der zuständigen Stelle identifiziert.
pro Zertifikat
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 3 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
§ 5 Absatz 1 und Absatz 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
§ 16 Absatz 1 und Absatz 3 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
§ 22 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
Die Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Stellt ein akkreditierter Zertifizierungsdienst den Betrieb ein beziehungsweise wird die Akkreditierung des Anbieters oder der Anbieterin wiederrufen, sperrt die zuständige Stelle die ausgestellten Zertifikate.
Bundesnetzagentur