Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
► Online beantragen |
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Antrag zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken nach §11 a TierSchG |
Wenn Sie Wirbeltiere aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) einführen möchten, um diese in Tierversuchen beziehungsweise deren Organe oder deren Gewebe zu wissenschaftlichen oder zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, müssen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Eine Genehmigung ist für landwirtschaftliche Nutztiere und Fische (ausgenommen Zebrabärblinge) nicht erforderlich. Zu landwirtschaftlichen Nutztieren zählen Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten und Gänse.
Als Importeur ist derjenige anzusehen, der eine entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. Hat dieser keinen Sitz im Inland, ist der inländische Bestimmungsort (Ort der vorgesehenen Verwendung) für die Bestimmung der zuständigen Behörde maßgeblich.
Wenn Sie Wirbeltiere zu Tierversuchszwecken aus einem Drittland importieren möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken können Sie in Papierform oder online stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Es gibt keine gesetzliche Frist.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bitte denken Sie daran, die Genehmigung im Vorfeld der tatsächlichen Einfuhr zu beantragen.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES); Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)