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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dazu müssen Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Zulassungsformular
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • ggf. andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Welche Gebühren fallen an?

Für die Externenprüfung fallen Gebühren an.

Stelle:
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Adresse:
Bramscher Straße 134–136
49088 Osnabrück
Telefon:
0541 6929-0
Fax:
0541 6929-104
Kategorie(n):
Handwerkskammer


Fotos v.o.n.u.: k.A.