Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die KAL hilft älteren Bergleuten, die von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen sind, bis zum Beginn der Altersrente. Die KAL erhalten Sie bis zum Wechsel in eine andere Rente und maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Höhe Ihrer KAL wird genauso berechnet wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es gibt allerdings folgende Besonderheiten:
Ihre Rentenhöhe bei der KAL ergibt sich also nur aus dem Anteil, der auf Ihre Ansprüche aus der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt.
Wenn Sie KAL empfangen, ist es für Sie vorteilhaft, wenn Sie Ihre Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten. Im Gegensatz zur KAL werden dann auch
Die Zeit, in der Sie KAL erhalten, wird als Anrechnungszeit in der Rente berücksichtigt. Sie erhalten dadurch später mehr Rente. Folgende Altersrenten sind nach einer KAL möglich:
Welche Altersrente im Anschluss an die KAL für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen. Hierzu berät Sie Ihre Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie die KAL erhalten, dürfen Sie nur begrenzt dazuverdienen. Eine Teilzahlung wie bei den Altersrenten ist ausgeschlossen. Sie können in dieser Zeit auch kein Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten.
Wenn Sie eine erneute Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen, können Sie keine KAL mehr erhalten. Das gilt unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Sie sind mindestens 55 Jahre alt.
Entweder haben Sie
oder Sie haben
Außerdem müssen Sie unverschuldet gekündigt worden sein, zum Beispiel wegen
Sie können auch freiwillig aus dem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden, wenn Sie
Wenn Sie Anpassungsgeld bezogen haben, zählen diese Zeiten zur Versicherungszeit dazu. Sie müssen dafür vor dem Bezug des Anpassungsgelds zuletzt eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben.
Es fallen keine Kosten an.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)