Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen.
Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie bei einer Schuldnerberatung, einer psychosozialen Betreuung sowie einer Suchtberatung unterstützen. Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie außerdem bei der häuslichen Pflege von Angehörigen oder der Betreuung von minderjährigen Kindern oder Kindern mit Behinderungen unterstützen, wenn diese persönlichen Verpflichtungen eine berufliche Eingliederung verhindern.
Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie Schuldentilgung, um die Bedingungen für die berufliche Eingliederung zu verbessern.
Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Ihre Beschäftigungsfähigkeit wieder stabilisiert wird.
Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Dies kann eine allgemeine Beratung über Suchtgefährdungen, Suchtmittel oder Abhängigkeit sein. Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.
Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Sie können kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn
Betreuung von minderjährigen Kindern oder Kindern mit Behinderung oder bei der häuslichen Pflege von Angehörigen benötigen, und
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.
Grundsätzlich können Sie kommunale Eingliederungsleistungen von Ihrem zuständigen Jobcenter in Anspruch nehmen:
An das örtliche Jobcenter
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die kommunalen Eingliederungsleistungen müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter in Anspruch nehmen, bevor die Kosten entstehen.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Kommunale Eingliederungsleistungen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung