Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.
Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:
Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.
Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Es fallen keine Kosten an.
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)