Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:
Zusätzlich vergibt die BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.
Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:
Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.
Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.
Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.
Vorschlag online einreichen:
Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
Weitere Voraussetzungen:
Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Vorschläge bis zum 15.05. des Jahres einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr