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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Kulturerbe Förderung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kulturerbe Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme Kulturerbe trägt zum Erhalt von Kulturdenkmalen für die Nachwelt bei. Sie wirkt identitätsstiftend und stärkt die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Region sowie die Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Studien investive Vorhaben.

Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.

Gefördert werden können:

  • Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes
  • Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz sowie deren Umnutzung zur nachhaltigen Sicherung,
  • Erhaltung von historischen Gartenanlagen und historischen Kulturlandschaften.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • bei Gemeinden bis zu 53 %,
  • bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei privaten Zuwendungsempfängern 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Fördersätze für die Anträge nichtkommunaler Antragsteller können sich auf 50 % erhöhen, sofern das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ein besonderes Landesinteresse feststellt.
  • Die Höchstförderung beträgt 120.000 Euro.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

Voraussetzungen

  • Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
  • Das zu fördernde Objekt ist ein Kulturdenkmal und steht unter entsprechendem Schutz.

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stelle:
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Adresse:
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 799-0
Bezeichnung:
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung'
Bezeichnung:
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen'
Bezeichnung:
ZILE - Verwendungsnachweis
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'ZILE - Verwendungsnachweis'
Bezeichnung:
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'ZILE – Verwendungsnachweis Anlage'


Fotos v.o.n.u.: k.A.