Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.
Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei
Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Vor der ersten Aalfischerei
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zuständige Stellen |
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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) |
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven |