Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
Antrag bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat):
Reisepass (internationaler Standard):
Reisepass im Express-Bestellverfahren
Reisepass mit 48 Seiten
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
Vorläufiger Reisepass
Beantragung im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat
Reisepass (internationaler Standard):
Reisepass im Express-Bestellverfahren
Reisepass mit 48 Seiten
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
Vorläufiger Reisepass
Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
Biometrische Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über die Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Für dringende Reisen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden. Hierdurch verringert sich jedoch nur die Zeit, die die Bundesdruckerei zur Herstellung des Passes benötigt. Die für die Versendung von der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretung benötigte Zeit bleibt jedoch gleich. Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Liegen hierfür die Voraussetzungen vor, kann dieser in der Regel am Tag der Beantragung ausgestellt werden.
entfällt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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