Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Benötigen Sie als beauftragtes Unternehmen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung , können Sie diese bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse anfordern.
Sie wollen als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit einer Dienstleistung beauftragen? Dann empfiehlt es sich, dieses Unternehmen nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. So stellen Sie sicher, dass das potenziell beauftragte Unternehmen zuverlässig und vertrauenswürdig ist . Gleichzeitig vermeiden Sie es, für dessen Sozialversicherungsbeiträge zu haften, sollte es seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Für diese Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Diese enthalten zusätzliche Angaben über
Sofern das beauftragte Unternehmen für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anfordern.
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online per Post anfordern.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig.
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es gibt folgende Hinweise:
Bei rückständigen Beitragszahlungen erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst, nachdem Sie Beitragsforderungen ausgeglichen haben.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)