Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Ziel der Wohnungshilfe ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt leben und an allen Aspekten des täglichen, beruflichen und sozialen Lebens teilhaben können.
Die Wohnungshilfe umfasst je nach Einzelfall
Die Art und der Umfang der Wohnungshilfe hängen von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
Ihre Gesundheit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit langfristig geschädigt, sodass Sie behindertengerechten Wohnraum benötigen? Dann können Sie Wohnungshilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft und zahlt die Wohnungshilfe von sich aus ("von Amts wegen"). Ein Antrag ist also nicht notwendig.
Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aber online, im Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder per Post kontaktieren, um Ihren Anspruch auf Wohnungshilfe zu überprüfen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Sie haben Anspruch auf Wohnungshilfe bei einem Gesundheitsschaden
Sie haben insbesondere dann einen Anspruch, wenn Sie Ihr tägliches Leben in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr bewältigen können. Das gilt auf für den Fall, dass Sie
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Informationen zur Wohnungshilfe auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über Wohnungshilfe
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)