Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sobald Sie beabsichtigen, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an
in Deutschland zu erwerben (interessierter Erwerber), müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber informieren.
Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Bank oder des Finanzdienstleisters ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Sie müssen eine solche Beteiligung auch dann melden, wenn Sie eine bestehende bedeutende Beteiligung so erhöhen möchten,
Das Gleiche gilt,
Ergibt sich eine dieser Änderungen ohne Ihre Absicht (zum Beispiel im Erbfall), müssen Sie dies ebenfalls der Deutschen Bundesbank und der BaFin melden.
Ziel der Vorschrift ist, die Bankenaufsicht frühzeitig über Veränderungen in der Inhaberstruktur eines Instituts zu informieren.
Wenn Sie eine solche Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen erwerben oder verändern, sind alle beteiligten Personen oder Unternehmen anzeigepflichtig, ungeachtet des individuell gehaltenen Anteils. Aus praktischer Sicht spricht in derartigen Konstellationen viel dafür, dass Sie Ihre Anzeigen als Paket bei der BaFin einreichen.
In dieser Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:
Durch Ihre Anzeige wird ein Inhaberkontrollverfahren für jeden interessierten Erwerber ausgelöst. Dabei werden alle beteiligten Personen oder Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums von der Bankenaufsicht anhand von gesetzlich festgelegten Kriterien beurteilt:
Die BaFin kann Ihnen den Erwerb oder die Erhöhung der bedeutenden Beteiligung untersagen, wenn
Wenn Sie Beteiligungen an einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsinstituten erwerben möchten, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorab informieren. Gleiches gilt, wenn sich Ihre Unternehmensbeteiligungen ändern.
Um die BaFin über beabsichtigte bedeutende Beteiligungen an Banken und Finanzdienstleistungsinstituten zu informieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
Beabsichtigte Beteiligungen müssen Sie melden, wenn
Änderungen an Unternehmensbeteiligungen müssen Sie melden, wenn
Wenn Sie eine bedeutende Unternehmensbeteiligung an einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen erwerben oder erhöhen möchten:
Wenn Sie eine bedeutende Unternehmensbeteiligung an einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen verringern oder beenden möchten:
Für die Beteiligungsanzeige müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen den Erwerb der bedeutenden Beteiligung bereits dann melden, wenn Sie den Erwerb beabsichtigen. Dieser Zeitpunkt ist beispielsweise spätestens mit der Aufnahme hinreichend konkreter Vertragsverhandlungen gegeben. Wenn Sie die bedeutende Beteiligung melden, nachdem Sie sie erworben haben, ist das zu spät und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Anzeigepflicht kann im Einzelfall aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt entstehen. Entscheidend ist, dass zumindest die groben Rahmenbedingungen des geplanten Erwerbs bereits feststehen, wie zum Beispiel belastbare Prognosen zur Beteiligungshöhe und zur Finanzierung des Erwerbs. Andernfalls ist von Seiten der BaFin auch keine abschließende Beurteilung Ihrer finanziellen Situation als interessierter Erwerber möglich.
Gleiches gilt auch, wenn Sie eine bedeutende Beteiligung erhöhen, verringern oder beenden.
Wenn der Erwerb oder die Veränderung sich unabsichtlich vollzogen haben (zum Beispiel im Erbfall), müssen Sie dies melden, sobald Sie hiervon Kenntnis haben.
Die BaFin beurteilt Ihre Beteiligungsanzeige innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Datum des Schreibens, mit dem sie den Eingang der vollständigen Anzeige schriftlich bestätigt hat. In diesem Bestätigungsschreiben teilt Ihnen die BaFin mit, an welchem Tag der Beurteilungszeitraum endet.
Fordert die BaFin im Rahmen der Beurteilung zusätzliche Informationen an, verlängert sich der Beurteilungszeitraum auf maximal 80 Arbeitstage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beurteilungszeitraum außerdem auf höchstens 90 Arbeitstage ausgedehnt werden.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn die BaFin den Erwerb oder die Erhöhung einer Beteiligung untersagt:
Wenn die Europäische Zentralbank den Erwerb oder die Erhöhung einer Beteiligung untersagt:
Bundesministerium der Finanzen