Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Genauso wie andere Unternehmen auch können Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Unternehmensbeteiligungen erwerben und veräußern. Auf diese Weise erhalten Sie beispielsweise Stimmrechte oder das Recht auf Gewinnbeteiligung.
Sobald Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut eine bedeutende Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank darüber informieren.
Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Auch wenn sich an dieser bedeutenden Unternehmensbeteiligung etwas ändert, müssen Sie dies melden. In dieser sogenannten Aktivischen Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:
Die Deutsche Bundesbank leitet Ihre Beteiligungsanzeige dann an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter.
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren. Gleiches gilt, wenn sich Ihre Unternehmensbeteiligungen ändern.
Um die Deutsche Bundesbank über den Status Ihrer Unternehmensbeteiligungen zu informieren, können Sie die e-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank "ExtraNet" nutzen. Alternativ können Sie Ihre Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen, zum Beispiel, wenn Ihnen die Bundesbank-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens nicht bekannt ist.
Beteiligungsanzeige über die "ExtraNet"-Plattform der Deutschen Bundesbank einreichen:
Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen:
Beteiligungen an anderen Unternehmen müssen Sie melden, wenn
Änderungen an Unternehmensbeteiligungen müssen Sie melden, wenn
Für die Beteiligungsanzeige müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen jede Einzelanzeige unverzüglich nach Erwerb, Erhöhung, Verminderung oder Aufgabe der Beteiligung einreichen.
Die Bearbeitungsdauer fällt unterschiedlich beziehungsweise fallabhängig aus.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Allgemeine Informationen zur Plattform "ExtraNet" auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank
Informationsblatt der Deutschen Bundesbank zur elektronischen Einreichung von Beteiligungsanzeigen
Allgemeine Informationen zum Thema Bankenaufsicht auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank
Fragen und Antworten zum Beteiligungsanzeigewesen auf der Internetseite der BaFin
Bundesministerium der Finanzen