Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wer Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 1.000 Gramm gewerbsmäßig für andere befördern möchte, benötigt eine Erlaubnis (Lizenz).
Die Lizenz ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
Einer Lizenz bedarf nicht, wer
Weiter Informationen zum Thema:
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Antragstellung muss mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebes erfolgen.
§ 6 Abs. 1 Satz 4 Postgesetz (Postg)
Die antragstellende Person hat das Gebiet zu bezeichnen, in dem die lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr