Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen für Dritte handwerksmäßig in nicht unerheblichem Umfang erbracht werden. Es besteht eine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle für handwerkliche Nebenbetriebe, die
verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren oder Dienstleistungen für Dritte (nicht für den Hauptbetrieb) hergestellt bzw. erbracht werden. Hilfsbetriebe nach § 3 Handwerksordnung (HwO) sind nicht eintragungspflichtig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen können Sie der Leistung Handwerksrolle Eintragung zulassungspflichtiges Gewerbe entnehmen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr