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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Hochwasserschutz im Binnenland Förderung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Hochwasserschutz im Binnenland Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.

Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Voraussetzungen

Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
  • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
  • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
  • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
  • Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
  • Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes

Antragsberechtigte sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)

Stelle:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse:
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Fahrplan Fahrplan
Telefon:
04931 947-0
Fax:
04931 947-222


Fotos v.o.n.u.: k.A.