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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Hufbeschlagswesen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Hufbeschlagswesen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

  • Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
  • Zeugniserteilung,
  • Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
  • Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
  • Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 570 26-0
Fax:
0441 570 26-179


Fotos v.o.n.u.: k.A.