Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
► Online beantragen |
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→ Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15 Abs 4 S. 3 TrinkwV |
Die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen worden sind.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
§ 3 Absatz 1 Nr. 7 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung