Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
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Anzeige der Bestellung des Tierschutzbeauftragten nach § 5 Abs. 1 TierSchVersV |
Jede Einrichtung benötigt eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte/n, wenn Sie
Der oder die Tierschutzbeauftragte/n müssen von Ihnen vor Aufnahme der Tätigkeit beim LAVES angezeigt werden.
Aufgaben des oder der Tierschutzbeauftragten:
Wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung auch Tierversuche durchgeführt werden, ist der oder die Tierschutzbeauftragte darüber hinaus verpflichtet
auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Ihre Aufgaben als Einrichtung oder der Betrieb:
Sie haben den oder die Tierschutzbeauftragte
Sie haben sicherzustellen, dass der/die Tierschutzbeauftragte sich regelmäßig in dem Bereich Tierversuche fortbildet (Themenbereiche gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1-15 TierSchVersV).
Sie haben sicherzustellen, dass der/die Tierschutzbeauftragte bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei ist und wegen der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben nicht benachteiligt wird. Die Stellung und die Befugnisse des/der Tierschutzbeauftragten sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Die von Ihnen eingereichten Dokumente werden vom LAVES auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat 33 Tierschutzdienst.
Anzeige Tierschutzbeauftragte/r: Gebühren: EUR 25 – 100
Zulassung einer Ausnahme für den/die Tierschutzbeauftragte/n: Gebühren: EUR 25 – 100
Sie müssen rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten eine/n Tierschutzbeauftragte/n bestellen.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich zuständigen Verwaltungsgericht, oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes einzulegen. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.
Führt der/die Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung selbst einen Tierversuch durch, muss für diesen Versuch ein/e anderer/andere Tierschutzbeauftragte/r tätig sein.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.