Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:
Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Mitteilung per Telefon:
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)