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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Jede Ersteintragung der beruflichen Verhältnisse

  • einer Wirtschaftsprüferin/eines Wirtschaftsprüfers,
  • einer vereidigten Buchprüferin/eines vereidigten Buchprüfers oder
  • der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Buchprüfungsgesellschaft

wird bei Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.

Die Datenerfassung bildet darüber hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße Erledigung weiterer Aufgaben der zuständigen Stelle. Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren bei der Berufshaftpflichtversicherung, die Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen, Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und die Beitragserhebung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung


Fotos v.o.n.u.: k.A.