Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen.
Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
§ 3 Absatz 1 Nr. 6 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz