Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
In der Nationalen Verstoßdatei werden Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.
Insbesondere einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung, wie zum Beispiel nach dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde (Behörden-Auskunft) bei der BLE.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertretung den Antrag auf Behörden-Auskunft stellt.
Wenn Sie wissen möchten, ob über Sie in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes Informationen zu schweren Verstößen hinterlegt sind und Sie diese Information zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, können Sie einen Antrag auf Behörden-Auskunft bei der BLE stellen.
Die Behörden-Auskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, können Sie den Online-Dienst nutzen:
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Gegen die Auskunft aus der nationalen Verstoßdatei ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch erhoben werden.
Wenn Sie eine Selbstauskunft über die Sie betreffenden Inhalte der nationalen Verstoßdatei möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen (siehe Nationale Verstoßdatei im Seefischereigesetz; Selbstauskunft beantragen).
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr