Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Grundsätzlich erhalten alle Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union vom jeweiligen Mitgliedsstaat eine individuelle und EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer).
Wirtschaftsbeteiligte sind sowohl natürliche als auch juristische Personen wie etwa Aktiengesellschaften oder rechtsfähige Personenvereinigungen, zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Eine nicht rechtsfähige Unternehmenseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung, erhält keine eigene EORI-Nummer. Stattdessen wird sie unter der EORI-Nummer ihres Hauptsitzes mit eigener Niederlassungsnummer erfasst.
Die EORI-Nummer besteht aus bis zu 17 Zeichen und beginnt mit der zweistelligen Länderkennung des EU-Mitgliedstaates, welcher die EORI-Nummer erteilt.
Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben und in Deutschland ansässig sind, können Sie diese bei der Generalzolldirektion beantragen. Sind Sie außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union (EU) ansässig, beantragen Sie Ihre EORI-Nummer in dem EU-Staat, indem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
Die von Ihnen hinterlegten Stammdaten Ihrer EORI-Nummer übermittelt der deutsche Zoll grundsätzlich an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie können die EORI-Nummer online über die Datenbank der EU aufrufen und prüfen.
Als Privatperson benötigen Sie in der Regel keine EORI-Nummer, wenn Sie weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. Sie müssen jedoch eine EORI-Nummer besitzen, um eine genehmigungspflichtige Ausfuhr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anmelden zu können.
Für die Teilnahme an ATLAS ("Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem") benötigen Sie eine EORI-Nummer. In dem Fachverfahren ATLAS wird weitestgehend der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.
Die EORI-Nummer können Sie online oder schriftlich beantragen:
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag oder Antrag per E-Mail:
Generalzolldirektion Dienstort Dresden
Die Generalzolldirektion übermittelt die Stammdaten an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Die Zustimmung zu dieser Übermittlung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren.
Bei Unternehmen und Niederlassungen:
keine
keine
Online-Anträge über das das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls: In der Regel bis zu einer Woche.
Schriftliche Anträge oder Anträge per E-Mail: In der Regel 2 bis 3 Wochen
Artikel 9 Unionszollkodex (UZK)
Artikel 1 Nummer 18 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Artikel 3 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Artikel 5 - 7 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Anhang 12-01 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Allgemeine Informationen zur EORI-Nummer auf der Internetseite des Zolls
Fragen und Antworten zur EORI-Nummer und zur Niederlassungsnummer auf der Internetseite des Zolls
EORI-Leitfaden auf der Internetseite der Europäischen Kommission
EORI-Datenbank auf der Internetseite der EU-Kommission
Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS auf der Internetseite des Zolls
Allgemeine Benutzerhinweise zum Bürger- und Geschäftskundenportal
Bundesministerium der Finanzen (BMF)