Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.
keine
keine
keine
Voraussichtlich 1-3 Monate
§ 49 Abs. 5 Geldwäschegesetz
§ 53 Abs. 5a Geldwäschegesetz
Formulare: ja, vertrauliches Informationssystem der Aufsichtsbehörde, § 49 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein