Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für
erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.
Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.
In einigen Fällen benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für ein Investmentvermögen, das Immobilien erworben hat, eine Bescheinigung über die Bestellung der Verwahrstelle zur Vorlage beim Grundbuchamt (Grundbuchamtbescheinigung).
Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.
Die Grundbuchamtbescheinigung muss Ihnen vor Eintragung ins Grundbuch vorliegen.
Es stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)