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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Teaser

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.08.2023
Stelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse:
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
(Bemerkung: Anschrift Bonn)

Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift:
Postfach 53002
53111 Bonn

Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Telefon:
+49 228 4108-0
Fax:
+49 228 4108-1550
Webadresse:


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