Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Bei einem Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, also bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, erhalten Sie Verletztengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Das Verletztengeld gleicht Ihr ausfallendes Einkommen aus und stellt Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen sicher. Es wird individuell anhand Ihres regelmäßigen Einkommens berechnet.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und veranlasst die Auszahlung. Es wird monatlich gezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind, also von der Ärztin oder dem Arzt krankgeschrieben sind.
Die Höhe des Verletztengeldes ist abhängig von Ihrer Situation:
Sofern Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebenden zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen haben, wird dieser übernommen.
Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Verletztengeld.
Das Verletztengeld müssen Sie nicht beantragen.
Sie können Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online eine Mitteilung senden, wenn Sie Fragen haben.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
keine
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beginnt mit der Ermittlung und Bearbeitung so bald absehbar ist, dass Verletztengeld gezahlt werden muss. Somit entstehen in der Regel keine Lücken zwischen Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung und Verletztengeld.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)