Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann dann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend geprüft werden muss.
Mit der Verlängerung der Zulassung dürfen Sie weiterhin Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
Sie können die Verlängerung der Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Verlängerung online beantragen:
Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Damit die zuständige Behörde der Verlängerung Ihres Hauptbetriebsplanes zustimmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass alle Informationen, auf deren Grundlage die Bergbehörde Ihren Betriebsplan zugelassen hat, auch für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung zutreffen. Hat die Bergbehörde bereits alle erforderlichen Unterlagen, so brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen.
- Die gewünschte Dauer der Verlängerung muss angegeben werden
In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: • der wirtschaftliche Wert, • der Zeitaufwand, • Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden
https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ni5_1_as_49.pdf
Sie dürfen mit Ihren Bergbauarbeiten erst dann fortfahren, wenn Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben. Wenn die Frist der letzten Zulassung abgelaufen ist, müssen Sie Ihren Betrieb bis zur Zulassung der Verlängerung einstellen.
Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)