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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Bezeichnung:
Verlängerung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz

- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),

haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten.

Möchten Sie Ihre vorübergehende Tätigkeit für die Dauer eines weiteren Jahres in Niedersachsen ausüben, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist anzeigen.

Verfahrensablauf

Sobald Sie die Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit beim Landgericht Hannover angezeigt haben, wird d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer eines weiteren Jahres im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen registrieren. Eine Verlängerung ist wiederholt möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover. 

Zuständige Stelle

Landgericht Hannover

Voraussetzungen

Die verlängerte Ausübung setzt voraus, dass Sie weiterhin an Ihrem Wohnsitz rechtmäßig zur mündlichen und/oder schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke oder vergleichbare Tätigkeiten berechtigt sind. Die Ausübung dieser Tätigkeit darf Ihnen zum Zeitpunkt der Anzeige der Verlängerung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt sein. Hierüber ist eine aktuelle Bescheinigung vorzulegen.

Ist die Tätigkeit im Staat Ihrer Niederlassung nicht reglementiert, ist es ausreichend, einen Nachweis darüber vorzulegen, dass Sie die Tätigkeit im Niederlassungsstaat während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn die Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in im Niederlassungsstaat reglementiert ist, eine aktuelle Bescheinigung, dass Sie

  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
  • in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikation verpflichtet sind,

rechtmäßig zur mündlichen und/oder schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke oder für vergleichbare Tätigkeiten zugelassen sind und Ihnen die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.

Wenn die Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in im Niederlassungsstaat nicht reglementiert ist, einen Nachweis, dass Sie die Tätigkeit im Niederlassungsstaat während der vorhergehenden Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt haben.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit ist rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist bei dem Landgericht Hannover anzuzeigen. Um sicherzustellen, dass die weitere Registrierung rechtzeitig erfolgt, sollten Sie die Anzeige spätestens einen Monat vor Ablauf der Jahresfrist vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Anzeige der Verlängerung der Tätigkeit wird unverzüglich bearbeitet.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf, da lediglich die beabsichtigte Fortsetzung der vorübergehenden Tätigkeit angezeigt wird.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Landgericht Hannover
Adresse:
Volgersweg 65
30175 Hannover
Telefon:
0511 347-0
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover

Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

Kategorie(n):
Landgericht


Fotos v.o.n.u.: k.A.