Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.
Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.
Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:
Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Sie erhalten von der KSK per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder postalisch tun.
Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung online abgeben wollen:
Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung schriftlich abgeben wollen:
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.
Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales