Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Alternative Investmentfonds (AIF) sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu. Diese Organismen sind
Wenn inländische AIF nur an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, spricht man von Spezial-AIF.
Wenn ein AIF dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, spricht man von einem EU-AIF.
Wenn Sie als inländische AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen EU-AIF oder einen Spezial-AIF an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen oder und Anleger in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie dies vorher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.
Wenn Sie als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft europäische alternative Investmentfonds (EU-AIF) oder Spezialfonds in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anmelden.
Den Vertrieb von EU-AIF oder Spezial-AIF im Inland können Sie formlos online anmelden.
Online-Anmeldung:
Sie wollen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft EU-AIF oder Spezial-AIF in der Bundesrepublik Deutschland vertreiben.
Fügen Sie der Anmeldung folgende Angaben und Unterlagen bei:
Sie müssen den Vertrieb der EU-AIF oder Spezial-AIF vor dessen Beginn anmelden.
Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen teilt Ihnen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, ob Sie mit dem Vertrieb des im Schreiben genannten AIF an semiprofessionelle und professionelle Anlegerinnen und Anleger im Geltungsbereich dieses Gesetzes ab sofort beginnen können.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)