Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherte oder Versicherter von Auftraggebenden, Behörden oder sonstigen Stellen aufgefordert werden, Ihren aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.
Sollte die Vorlage des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht und der letzten Beitragsmitteilung nicht ausreichen, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine aktuelle Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus anfordern.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.
Sie können Ihre Versicherungsbestätigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Online-Anforderung:
Anforderung per Post:
Anforderung per Telefon:
Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Versicherungsbestätigung per Post zusenden.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)