Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.
Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.
Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.
Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.
Im Einzelfall können Sie vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zum Nachweis der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.
Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.
Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie vornehmen.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
EA-Link ergänzt unter "An wen muss ich mich wenden?"
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.
§ 5 Absatz 4 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIHK
Deutscher Industrie- und Handelskammertag