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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Flurbereinigung Förderung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Flurbereinigung Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.

Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.

Voraussetzungen

  • Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Das Flurbereinigungsverfahren ist Teil des Flurbereinigungsprogramms des Landes Niedersachsen und ist eingeleitet.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stelle:
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Adresse:
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 799-0
Bezeichnung:
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung'
Bezeichnung:
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen'
Bezeichnung:
ZILE - Verwendungsnachweis
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'ZILE - Verwendungsnachweis'
Bezeichnung:
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'ZILE – Verwendungsnachweis Anlage'


Fotos v.o.n.u.: k.A.