Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.
Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.
Flaggenzertifikate für seetaugliche Sportboote laufen nach 8 Jahren ab. Um die deutsche Flagge danach weiterhin an Bord führen zu dürfen, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.
Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.
Per Post:
Online:
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.
Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)