Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:
Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:
Zinszuschuss
Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.
Einmaliger Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.
Wenn Sie Unterkunftsmöglichkeiten für Auszubildende in einem Jugendwohnheim modernisieren, sanieren oder schaffen wollen, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum.
Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum.
Sie können eine Förderung für ein Jugendwohnheim von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn Sie ein Wohnheim für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung errichten, umbauen oder modernisieren wollen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Weitere notwendige Unterlagen werden individuell abgestimmt.
Sie müssen den Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zum 30.06.2023 gestellt haben.
Wenn Sie einen Zinszuschuss beantragen möchten, brauchen Sie dafür keine Fristen einhalten.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Informationen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Jugendwohnheimen
Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit zur Jugendwohnheimförderung
Fachliche Weisungen zur Förderung von Jugendwohnheimen der Agentur für Arbeit
Flyer der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Jugendwohnheimen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr