Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.
Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:
Förderfähige Kosten sind:
Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:
Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
müssen eine Niederlassung in Deutschland haben.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Raten müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der letzten Rate müssen Sie einreichen:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr