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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Sonderrufnummern Einrichtung Hotline zum Mutterschaftsgeld
Keine Treffer
Bezeichnung:
Sonderrufnummern Einrichtung Hotline zum Mutterschaftsgeld
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Hotline der Mutterschaftsgeldstelle informiert Sie über:

  • Anspruchsvoraussetzungen für Mutterschaftsgeld
  • notwendige Unterlagen
  • Verfahrensablauf bei Antragstellung
  • Sachstand zu laufenden Antragsverfahren

An wen muss ich mich wenden?

Hotline der Mutterschaftsgeldstelle

Tel.: +49 228 619-1888

 

Erreichbarkeit:

Mo 9:00 bis 12:00 Uhr

Di 9:00 bis 12:00 Uhr

Mi 9:00 bis 12:00 Uhr

Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr 9:00 bis 12:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

- Mutterschaftsgeldstelle -

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1877

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe



Fotos v.o.n.u.: k.A.