Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Werden Sie von der Frage gequält: "Was mache ich mit meinen Schulden?"
In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.
Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Schuldnerberatungsstellen.
Diese Beratungsstellen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband), von Verbraucherberatungsstellen oder Gemeinden, Samtgemeinden, Städten und Landkreisen.
Weitere Informationen und Auskünfte zu den nächstgelegenen Schuldnerberatungsstelle erhalten Sie über:
und unter den folgenden Links:
Empfehlenswert ist, wenn Sie nachfolgendes beachten:
So können Sie der/dem SchuldnerberaterIn die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern. Legen Sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlichvor. Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen alles Fehlende besprochen und aufgearbeitet.
Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese Anspruch auf Beratungshilfe haben (wird von den Insolvenzberatungsstellen ermittelt).
Demgegenüber erheben kommerzielle Schuldenregulierer ebenfalls Gebühren; die jedoch nicht vom Land Niedersachsen übernommen werden können. Diese Gebühren, die gelegentlich auch unangemessen der Höhe nach sein können, sind von der Rat suchenden Person selbst zu tragen, unabhängig davon, ob die überschuldete Person Anspruch auf Beratungshilfe hat oder nicht. Für den Fall, dass Sie einen kommerziellen Schuldenregulierer wählen, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich der Höhe aller anfallenden Kosten und der Möglichkeit der Kostenübernahme informieren. Das kann Geld und viel Ärger sparen.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Umfangreiche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie