Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:
Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlage, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Wird eine Anlage stillgelegt, so müssen Sie auch dies im Register melden. Ist die Anlage an kein Strom- oder Gasnetz angeschlossen, muss keine Meldung erfolgen.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.
Die Meldungen müssen Sie über das Internet-Portal der Bundesnetzagentur vornehmen.
Als Bürgerinnen und Bürger können Sie in Ausnahmefällen die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.
Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.
Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:
Sie müssen nichts bezahlen.
Sie müssen die Registrierung innerhalb von 1 Monat nach Eintritt eines registrierungspflichtigen Ereignisses vornehmen.
Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)
Onlineverfahren: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie