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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Steueridentifikationsnummer Zuteilung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Steueridentifikationsnummer Zuteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.

Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Steueridentifikationsnummer bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland / Wegzug ins Ausland vor dem 01.07.2007

Wenn Sie sich bei ihrer Meldebehörde anmelden, leitet diese Ihre Daten zwecks Vergabe der Steueridentifikationsnummer an die zuständige Stelle weiter. Über die Vergabe Ihrer Steueridentifikationsnummer werden Sie von der zuständigen Stelle durch ein Mitteilungsschreiben informiert.

Steueridentifikationsnummer für neugeborene Kinder

Auch Neugeborene erhalten von der zuständigen Stelle eine Steueridentifikationsnummer.

Sie haben keine Steueridentifikationsnummer erhalten?

Sie haben innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten? Sie können dann der zuständigen Stelle Ihre persönlichen Daten mitteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeszentralamt für Steuern.

Voraussetzungen

Jede in Deutschland steuerpflichtige Personenerhält eine Steueridentifikationsnummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

04.08.2017
Stelle:
Bundeszentralamt für Steuern: Service-Team
Adresse:
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon:
+49 228 406-1240
Fax:
+49 228 406-3200
Öffnungszeiten:

Anrufzeiten:
Mo. –  Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr



Fotos v.o.n.u.: k.A.