Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird in erster Linie das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, unabhängig vom tatsächlichen Umfang ihrer Nutzung, besteuert.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird berechnet
Für die genannten Ausnahmen ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.
Übersicht der Kraftfahrzeugsteuersätze für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009:
Die Feststellungen der Zulassungsstellen sind verbindlich für die Beurteilung:
der Fahrzeugklasse und Aufbauarten.
Ihr Fahrzeug wird zum Verkehr auf öffentlichen Straßen nur zugelassen, wenn vorher die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sichergestellt ist. Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch das zuständige Hauptzollamt festgesetzt und von einem von Ihnen benannten Konto eingezogen. Dazu müssen Sie
Ausnahmen
In erheblichen Härtefällen können Sie eine Befreiung vom Lastschriftverfahren schriftlich beantragen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss von Ihnen im Antrag nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Stückelung der Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für ein Jahr im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Eine Stückelung ist nur möglich, wenn die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer EUR 500,00 im Jahr überschreitet. Einzelheiten dazu regelt § 11 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Günstigerprüfung
Bei einer Erstzulassung Ihres Pkw vor dem 1.7.2009 richtet sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer nach der Größe des Hubraums und den Schadstoffemissionen, bei einer späteren Erstzulassung zu einem geringeren Teil nach der Größe des Hubraums und stärker nach der Höhe des Kohlendioxidausstoßes.
Wenn Ihr Pkw zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 zugelassen wurde, wird die neuere kohlendioxid-orientierte Besteuerung auch dann angewendet, wenn sie für Sie günstiger als die ältere, stärker hubraumorientierte Besteuerung ist (§ 18 Abs. 4a KraftStG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2. Buchst. a und b).
Sie müssen
Sie bekommen anschließend einen schriftlichen Bescheid vom zuständigen Hauptzollamt über die Höhe der jährlich zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer.
Stückelung der Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für ein Jahr im Voraus von dem von Ihnen benannten Konto abgebucht. Eine Stückelung ist nur möglich, wenn die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer EUR 500,00 im Jahr überschreitet. Einzelheiten dazu regelt § 11 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Ende der Steuerpflicht
Endet die Steuerpflicht, werden zu viel gezahlte Beträge auf den Tag genau erstattet.
Die Steuerpflicht endet erst dann,
Die Zuständigkeit liegt beim Hauptzollamt.
Ihr Fahrzeug wird zum Verkehr auf öffentlichen Straßen nur zugelassen, wenn vorher die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sichergestellt ist. Sie müssen dazu
Das gilt nicht, wenn Sie von der Steuerpflicht befreit sind.
Die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei Änderung Ihrer Bankverbindung informieren Sie bitte umgehend die zuständige Stelle. Denken Sie daran, dass Sie in diesem Fall eine neue Einzugsermächtigung erteilen müssen.
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Bundesministerium der Finanzen