Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr
Do. 9.00 - 17.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Sa. 9.00 - 12.00 Uhr