Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr
Do. 9.00 - 17.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Sa. 9.00 - 12.00 Uhr