Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.
Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen.
Als Nichtregierungsorganisation (NRO) können Sie private Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit freiwillig an das Statistische Bundesamt übermitteln. Die Datenerhebung dient der Meldung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen:
Online:
Private Leistungen müssen
Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:
Beispiele für anrechenbare Leistungen sind:
Folgende Leistungen können Sie nicht melden:
Liste der Leistungen, jeweils zugeordnet zu einem Entwicklungsland oder (wenn nicht einzelnen Ländern zuordenbar) der zugehörigen Region.
Es fallen keine kosten an.
Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)