Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.
Wenn sich Ihre rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.
Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)